Vermieter und Mieter leben nicht immer in einer Traumbeziehung. Bisweilen stehen sich gegensätzliche Interessen gegenüber: Mietverhältnisse - ganz gleich ob Wohnraum und Geschäftsraum, private Vermietung oder gewerbliche Vermietung - bietet immer wieder Anlass für sehr viele Streitigkeiten, die in der Regel besser und schneller geklärt werden können, wenn Sie sich direkt von einem Anwalt beraten lassen. Dann können Sie sicher sein, dass Sie sich richtig verhalten.
Das Mietrecht ist in rechtlicher aber auch in tatsächlicher Hinsicht eine breit gefächerte Materie, bei der regelmäßig eine persönliche und auf den einzelnen Fall bezogene rechtliche Betreuung und Beratung nötig ist: Vom kleinen Appartement als Studentenbude bis zur großflächigen Gewerbeimmobilie reicht des Spektrum.
Der Vermieter hat naturgemäß größtes Interesse an einer regelmäßigen und pünktlichen Mietzahlung oder auch daran, wann und in welchem Zustand der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Oder: War der Mieter berechtigt, seine Miete zu kürzen? Darüber hinaus ist es häufig mit Problemen verbunden, Mieterhöhungen durchzusetzen, wenn wichtige Voraussetzungen übersehen werden.
Meine Kanzlei berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten - gerichtlichen oder außergerichtlichen.
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